Auf dieser Seite sind die Verständnisfragen mit Antworthinweisen der einzelnen Kapitel des Lehrbuchs "Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten" (Rössler & Mack, 2024) aufgelistet. Damit Sie auch hier vom Testing Effect profitieren, sind die Hinweise erst sichtbar, wenn Sie den Bereich unter "Antworthinweise" markieren.

Sie finden die Fragen auch wie gewohnt unter dem Reiter Verständnisfragen auf der Hauptseite des Buch.

Zusätzlich steht Ihnen hier ein pdf zum Download zur Verfügung. Viel Erfolg beim Lernen!

 

Kapitel 1 - Pädagogik: Grundlagen und Begriffe

 

1-1 Wie hängen Pädagogik, Erziehungs- und Bildungswissenschaft zusammen?

 

Antworthinweise:

  • Pädagogik sowohl bezogen auf Wissenschaft als auch auf Praxis von Erziehung und Bildung; Erziehungs- und Bildungswissenschaft als Bezeichnung des wissenschaftlichen Ansatzes
  • Begriffe auch synonym verwendet; traditionell eher ‚Pädagogik‘ (erster Lehrstuhl in diesem Fach)

(vgl. Abb. S. 5)

 

 

1-2 Welche zwei grundsätzlichen, methodischen Ansätze werden in der Pädagogik bei welchen Fragestellungen angewendet?

 

Antworthinweise:

  • empirisch unter Verwendung der Methoden der empirischen Sozialforschung z.B. Biographie-forschung zur Darstellung von Lebensläufen, Unterrichtsforschung
  • hermeneutisch durch Herstellung intersubjektiver Sichtweisen z.B. auf Sinn und Ziel von Erziehung; zugrundeliegendes Menschenbild, Sichtweise auf Kinder

(vgl. S. 4–6)

 

 

1-3 Beschreiben Sie die zentralen Konzepte der Pädagogik (Erziehung, Bildung, Sozialisation) und zeigen Sie Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf.

 

Antworthinweise:

  • Erziehung: absichtsvolles Handeln einer Person, bezogen auf (eine) zweite Person(en), mit der Zielstellung einer Veränderung, die dieser übernimmt und selbstständig fortführt. Ziel vgl. Erziehungsziele (Werte, Normen)
  • Bildung: „Kultivierung“ Erhöhung der Eigenständigkeit und Selbstbestimmung eines Menschen, Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten (Kompetenzen)
  • Sozialisation: Entstehung und Entwicklung der Persönlichkeit im sozialen Kontext; „funktionale Erziehung“
  • Gemeinsamkeiten: Menschen / Kinder werden gemeinschaftsfähig, durch Erwerb von Kompetenzen wie Sprache, die Übernahme von Werten wie Menschenwürde, die Entwicklung von Empathie
  • Unterschiede: Erziehung: asymmetrisch, Bildung „auf Augenhöhe“ und mitbestimmt, Sozialisation erfolgt (auch) ungeplant

(vgl. S. 9, S. 15, S. 19; Abb. S. 9)

 

 

1-4 Warum ist Erziehung notwendig?

 

Antworthinweise:

  • Erziehung, Bildung und Betreuung (als Befriedigung basaler Bedürfnisse) sind nicht trennbar; Nicht-Erziehung bedeutet Vernachlässigung mit negativen Folgen bis hin zum Tod
  • Mensch als soziales Wesen muss die in Gemeinschaft leben und die informellen (und formalen) Regeln der Gemeinschaft erlernen

(vgl. S. 19)

 

Kapitel 2 - Pädagogik über die Lebensspanne

 

2-1 Was ist Frühpädagogik und was zeichnet frühpädagogische Ansätze aus?

 

Antworthinweise:

  • Frühpädagogik bezieht sich auf Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern ab Geburt meist bis Beginn Grundschule
  • richtet sich an Eltern und Fachkräfte (professionelle Erzieher)
  • Ansätze/Didaktik: spielerisch, auf individuelle Bedürfnisse, Wünsche und Möglichkeiten der Kinder eingehend (partizipativ, evaluativ), Basiskompetenzen fördernd, gesamtes Umfeld einbeziehend

(vgl. S. 29–31)

 

 

2-2 Welche aktuellen Herausforderungen gibt es für die Schulpädagogik?

 

Antworthinweise:

  • Bildungsniveau von (Grund-)Schülern ist schlecht (mangelhafte Leistungen in den Basiskompetenzen Lesen und Rechnen)
  • keine Kompensation sozialer Nachteile (Bildungsstand der Eltern, Migrationshintergrund, nicht-deutsche Muttersprache
  • Inklusion von Kindern mit Behinderung

(vgl. S. 32 ff., S. 65)

 

 

2-3 Welche Anforderungen werden an die Pädagogik für Jugendliche gestellt?

 

Antworthinweise:

  • Eingehen auf besondere Bedürfnisse wie Lösung von Eltern und Aufbau eigener sozialer Beziehungen, sexuelle Orientierung, Verarbeitung des körperlichen und psychischen Wandels
  • Pädagogik: unterstützend, Angebote machend, (z. B. Erlebnispädagogik, Freizeitgestaltung, Sport, Aktivitäten mit Gleichaltrigen …)

(S. 36 ff)

 

 

2-4 Welche Funktionen kann die Erwachsenenbildung erfüllen?

 

Antworthinweise:

  • berufsbezogen: Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • allgemeinbildend, sinnstiftend, Auf- und Ausbau von Lebensführungs-kompetenzen (z. B. Elternbildung, Gesundheitsbildung)

(S. 40ff.)

 

 

2-5 An wen richtet sich die Geragogik mit welchen Zielstellungen?

 

Antworthinweise:

  • Alte Menschen: Aufrechterhaltung/Unterstützung der Alltagskompetenzen; Sinnstiftung
  • pflegende/betreuende Angehörige: Aufklärung/Erzeugung von Verständnis für altersbezogene Veränderungen; Kenntnisse des Hilfesystems, Kompetenzen im Umgang mit alten Menschen

(S. 46ff.)

 

 

2-6 Welche Unterschiede lassen sich in pädagogischen Ansätzen für Kinder und Jugendliche im Vergleich mit denen für erwachsene und alte Menschen finden?

 

Antworthinweise:

für erwachsene und alte Menschen

  • Erziehung wird zu Bildung
  • Partizipation am Bildungsprozess bereits in der Wahl der Maßnahmen / Inhalte
  • es kann Basiswissen vorausgesetzt werden
  • Lernorte: Bildung in formalen und informellen Zusammenhängen (nicht in Familie)

(S. 31, S. 40 ff., S. 48)

 

Kapitel 3 - Lebenslagen mit besonderen Anforderungen

 

3-1 Welche Ziele werden mit den „Hilfen zur Erziehung“ gem. SGB VIII verfolgt?

 

Antworthinweise:

  • Unterstützung von Eltern/Familien bei Erziehungsproblemen, drohender (seelischer) Behinderung des Kindes und Erziehungsschwierigkeiten
  • Stärkung der elterlichen Kompetenz, ggf. (bei stationären Hilfen) Rückführung in die elterliche Obhut
  • Verselbstständigung (v. a. bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen

(S. 58)

 

 

3-2 Beschreiben und begründen Sie Prinzipien stationärer Jugendhilfeangebote.

 

Antworthinweise:

  • Beziehungsaufbau, Bindung/Vertrauen vermitteln bei häufigen Beziehungsabbrüchen, Aggressivität, Frustration
  • Ressourcenorientierung/Resilienz aufbauen, damit Familie/Jugendlicher selbstständig auch schwierige Situationen bewältigen kann
  • Alltagsstruktur/Regeln/Grenzen vermitteln Kontinuität und Verlässlichkeit, geben Rahmen und bilden Voraussetzung

(S. 60 ff.)

 

 

3-3 Beschreiben Sie Funktion und Aufgaben eines Sozialpsychiatrischen Dienstes.

 

Antworthinweise:

Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige mit den Kernaufgaben

  • niederschwellige Beratung und Betreuung
  • Krisenintervention und Unterbringung
  • Planung und Koordination von Einzelfallhilfen
  • Netzwerkarbeit und Steuerung im regionalen Verbund

kann Menschen während/nach einer Psychotherapie begleiten und unterstützen

(S. 69 ff.)

 

3-4 Welche im weitesten Sinne pädagogischen Ansätze werden eingesetzt, um Menschen gesund zu erhalten oder bei chronischen Erkrankungen zu unterstützen?

 

Antworthinweise:

  • Gesundheitspädagogik, Arbeitsschutz und Betriebliches Gesundheits-management
  • Diseasemanagementprogramme
  • Krankenhaussozialdienst (Entlassmanagement)
  • Betriebliches Eingliederungs-management
  • Sozialpsychiatrischer Dienst (bei psychischen Erkrankungen)

(S. 44, S. 65 ff.)

 

 

3-5 Inwiefern ist der moderne Behinderungsbegriff relativ? Was bedeutet das bezogen auf psychische Behinderungen?

 

Antworthinweise:

  • eine Beeinträchtigung ist dann eine „Behinderung“, wenn sie auf Barrieren in der Umwelt stößt, in deren Folge die Beeinträchtigung die Teilhabe an der Gesellschaft verhindert
  • eine chronische psychische Erkrankung z.B. eine Depression wird dann zur Behinderung, wenn der Antrieb reduziert ist und Betroffene nicht regelmäßig oder nur mit steter Aufmunterung arbeiten können

(vgl. S. 72)

 

 

3-6 Welche pädagogischen Ansätze werden eingesetzt, um Menschen mit Behinderung die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen?

 

Antworthinweise:

  • Sonderpädagogik bzw. Förderpädagogik: Schulen und/oder Fachkräfte, die speziell auf die besonderen Bedarfe behinderter Kinder eingehen
  • Heilpädagogik: betont den medizinischen Aspekt von Behinderung
  • Rehabilitationspädagogik: auch synonym für Sonderpädagogik/betont den Aspekt der (Wieder-)Eingliederung in Arbeit
  • Inklusionspädagogik: zielt ab auf gemeinsamen Leben, Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung

(vgl. S. 76)

 

 

3-7 Warum sind besondere im weitesten Sinne pädagogische Programme für Menschen mit Migrationshintergrund bzw. nach einer Migration nach Deutschland notwendig?

 

Antworthinweise:

  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben Anspruch auf Bildung und Betreuung
  • Integrationskurse zum Erlernen der deutschen Sprache, zur Vermittlung von Kenntnissen von Kultur und Gewohnheiten
  • Unterstützungsangebote bei der Inanspruchnahme von Hilfen, Gesundheitsleistungen
  • Migrationspädagogik zur Vermittlung gegenseitigen Verständnisses der Migranten und der aufnehmenden Gesellschaft (interkulturelle Öffnung)

(vgl. S. 79 ff.)

 

Kapitel 4 - Professionelles Handeln in der Sozialpädagogik

 

4-1 In welchen Situationen und mit welchen Erwartungen sollte die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe empfohlen werden?

 

Antworthinweise:

  • eigene chronische Erkrankung/Pflegebedürftigkeit oder die von Angehörigen
  • Erwartung: emotional-soziale Unterstützung, informative Unterstützung/Wissensvermittlung, Erwerb von Selbstwirksamkeitsüberzeugungen

(vgl. S. 89)

 

 

4-2 Grenzen Sie Beratung von Psychotherapie ab.

 

Antworthinweise:

  • Beratung: Herstellung von Handlungs- und Entscheidungskompetenz; PsyTh: Heilung psychischer Erkrankung/Problematik
  • Berater: Fachkompetenz im Themenbereich der Beratung; Methodenkompetenz; PsyTherapeut: Approbation/Anerkennung, Verwendung eines anerkannten PsyTh-Verfahrens

(vgl. S. 94)

 

4-3 Für welche Zielgruppen sind Anti-Aggressionstrainings indiziert und welche Schritte umfassen diese Trainings?

 

Antworthinweise:

  • Kinder, Jugendliche, Erwachsene, die zu aggressivem, gewalttätigem Verhalten neigen, dieses nicht kontrollieren können
  • Schritte:
    • Erkennen von aggressionsauslösenden Situationen
    • Neubewertung/Empathie
    • Entspannung
    • Handlungsalternativen entwickeln
    • Umfeld einbinden

(vgl. S. 98)

 

 

4-4 Nach welchen Kriterien sollte eine pädagogische Intervention ausgewählt werden?

 

Antworthinweise:

  • theoretische Fundierung, Evaluation
  • Diagnostik/Indikationsstellung
  • Standardisierung (kein ad hoc-Verfahren)
  • Qualifikation der Trainer/Therapeuten
  • Verfügbarkeit vor Ort

(vgl. S. 101)

 

 

4-5 Warum sollte sich ein Psychotherapeut „sozialräumlich vernetzen“?

 

Antworthinweise:

Sozialraum als Konstrukt, als Netzwerk verschiedener Angebote und verschiedener Träger

  • die für Patienten/Klienten nutzbar gemacht werden können
  • aus dem Nachfrage entstehen kann

(S. 103 ff., S. 114)

 

 

4-6 Warum wird die „pädagogische Haltung“ professionell tätiger Pädagogen thematisiert?

 

Antworthinweise:

  • Regulation von Nähe und Distanz (individuell, alters- und bedarfs-entsprechend)
  • Beziehungsaufbau unter Berücksichtigung notwendiger Distanz
  • Wertschätzung (auch bei Fehlverhalten)
  •  Überprüfung/Überwachung eigener Einstellungen
  • Schutz vor Belastungen/Burn Out durch Supervision

(vgl. S. 105ff.)

 

Kapitel 5 - Sozialpolitischer und rechtlicher Rahmen

 

5-1 Warum versteht sich Deutschland als „Sozialstaat“?

 

Antworthinweise:

  • hohe Sozialleistungsquote: ca. 30% des Bruttoinlandsprodukts entfällt auf die Bereiche Soziales, Gesundheit und Bildung
  • Finanzierung zu großen Teilen durch gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungssysteme und aus dem Steueraufkommen
  • Menschen haben gesetzlich verankertes Anrecht (Anspruch) auf Sozialleistungen

(vgl. S. 119)

 

 

5-2 Erläutern Sie das Subsidiaritätsprinzip am Beispiel der sozialen Pflegeversicherung?

 

Antworthinweise:

  • Subsidiarität: zunächst eigene Ressourcen, dann Familie in Abhängigkeit von Verwandtschaftsgrad, Nachbarschaft, Ehrenamt
  • Pflegeversicherung als Teilkasko, zu der der Anspruchsberechtigte selbst beitragen muss, sollten dessen Mittel nicht ausreichen, auch engere Angehörige
  • Pflegeversicherung bezieht ausdrücklich familiäre, nachbarschaftliche und ehrenamtliche Hilfestrukturen mit ein

(vgl. S. 120, S. 134)

 

 

5-3 Warum kann die demographische Entwicklung als die wesentliche Herausforderung für die Sozialpolitik gelten?

 

Antworthinweise:

  • demographische Entwicklung: von der Bevölkerungspyramide zum „Bevölkerungspilz“
  • umlagefinanzierte Sozialversicherungs-systeme: weniger Beitragszahler stehen mehr Anspruchsberechtigten gegenüber
  • höherer Bedarf an Fachkräften und Wunsch nach höherer Erwerbsbeteiligung stehen rückgehende Bevölkerungszahlen und mangelnden Ressourcen für Care-Arbeit gegenüber

(S. 121, 123-124)

 

 

5-4 Beziehen Sie das „Sozialversicherungsrechtliche Dreiecksverhältnis“ auf die Leistungserbringung in der Psychotherapie und gehen Sie dabei auf den Qualitätsaspekt ein.

 

Antworthinweise:

  • Leistungsempfänger: Mensch mit psychischer Erkrankung oder Störung ist krankenversichert und hat damit Anspruch auf (die Bezahlung) eine(r) psychotherapeutischen Behandlung bei dem
  • Leistungserbringer: Psychotherapeut erbringt Leistung, über deren Umfang, Qualität (s. u.) und Bezahlung er (bzw. die ihn kassenärztliche Vereinigung) mit dem
  • Leistungs- oder Kostenträger, der Krankenversicherung eine Vereinbarung getroffen hat

Qualitätsaspekte:

  • Strukturqualität: Psychotherapeut muss über Zulassung/Approbation verfügen
  • Prozessqualität: Durchführung eines anerkannten Therapieverfahrens nach Plan und deren Dokumentation
  • Ergebnisqualität: Erreichen des oder der Behandlungsziele

(vgl. Abb. S. 129, S. 129 ff., S. 133, S. 141)

 

 

5-5 Warum ist der Begriff “Hilfebedürftiger“ für Menschen, die Leistungen z.B. nach den Sozialgesetzbüchern erhalten, problematisch? Welche Alternativen sind aus welchen Gründen besser?

 

Antworthinweise:

  • betont den passiven Aspekt, macht die Person zum Objekt von Hilfen; Leistungsempfänger ebenfalls eher passiv
  • Anspruchsberechtigter: betont den rechtlichen Aspekt des Anspruchs auf verschiedene Leistungen
  • Verständnis von Personen, die aktiv an der Verbesserung ihrer (gesundheitlichen oder sozialen) Situation mitwirken (vgl. „aktivierender Sozialstaat“) und deren Recht auf Beteiligung an der Maßnahmenplanung wird durch Begriffe wie Leistungsberechtigter oder Klient besser abgebildet

(vgl. S. 143)

 

 

 

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